Allgemeine Geschäftsbedingungen der Harmssen & Partner Bau GmbH
Stand: April 2026
Wichtiger Hinweis: Diese AGB sind eine grobe Vorlage und müssen vor dem produktiven Einsatz von einem Rechtsanwalt oder Fachjuristen für Bauvertragsrecht geprüft und individuell angepasst werden. Insbesondere die Regelungen zu Vertragsschluss, Werkvertragsrecht, Abnahme, Mängelhaftung und VOB/B sollten an Ihre konkreten Auftragsabläufe angepasst werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Harmssen & Partner Bau GmbH, Beim Struckenberge 7, 28239 Bremen (im Folgenden: Auftragnehmer), und ihren Auftraggebern (im Folgenden: Auftraggeber) über die Erbringung von Bau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Innenausbauleistungen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten die nachfolgenden Bedingungen nur, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften widersprechen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot des Auftragnehmers konkret beschriebenen Bau- und Handwerksleistungen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Komplettsanierung und Modernisierung von Wohngebäuden
- Innenausbau, Trockenbau, Maler- und Bodenlegearbeiten
- Fliesenarbeiten in Bad und Wohnbereich
- Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallation in Zusammenarbeit mit Fachpartnern
- Fenster- und Türeinbau, Dämmarbeiten, Putz
- Außenarbeiten wie Pflaster-, Zaun- und Terrassenbau sowie Terrassenüberdachungen
- Entkernung
(3) Beschreibungen, Maße, Gewichte und Skizzen in Angeboten und auf der Website sind unverbindliche Orientierungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Schriftliche Angebote sind ab Datum für die Dauer von [BITTE EINTRAGEN: Gültigkeitsdauer, z. B. 30 Tage] gültig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen oder textlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit Beginn der Ausführung der bestellten Leistung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die im Angebot genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze abgerechnet.
(3) Materialkosten, Entsorgungs- und Anfahrtskosten werden gemäß Angebot bzw. nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
- Bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von [BITTE EINTRAGEN: Schwelle, z. B. 5.000 €] ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
- Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
- Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Ausführungsfristen, Termine und Mitwirkungspflichten
(1) Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Streiks, behördlicher Anordnungen oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Fristen entsprechend.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle bei Ausführungsbeginn frei zugänglich, geräumt und in einem für die vereinbarten Arbeiten geeigneten Zustand ist.
(3) Strom-, Wasser- und ggf. Sanitäranschlüsse sowie ausreichende Beleuchtung stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung, soweit nicht anders vereinbart.
(4) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Leistungen unverzüglich nach deren Anzeige durch den Auftragnehmer abzunehmen.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Begehung. Der Auftragnehmer kann eine schriftliche Abnahmeerklärung verlangen.
(4) Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt die Abnahme als erfolgt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB).
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauwerke 5 Jahre ab Abnahme, soweit nicht im Einzelfall eine andere Frist gesetzlich oder vertraglich vereinbart ist.
(3) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung, wahlweise durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen.
(4) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis bestehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies mit den Erfordernissen des Bauvertragsrechts vereinbar ist.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber spätestens mit Vertragsschluss in Textform übermittelt.
[HINWEIS: Bei Hausbesuchen / Vertragsabschluss beim Kunden vor Ort handelt es sich i. d. R. um „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“. Es muss eine vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular vor Vertragsschluss übergeben werden. Diese sollte ergänzt werden.]
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
